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Nachhaltigkeit gewinnt am Kapitalmarkt weiter an Bedeutung

Photo by Jan Piatkowski on Unsplash
Die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für ESG (Environmental, Social and Governance)-Themen ist längst Realität geworden: kaum jemand, der zu den Schlagworten „CO₂-Fußabdruck“, „Black lives matter“ oder „Diversität“ nichts beitragen kann. Entsprechend haben diese Themen auch Einzug ins Investitionsverhalten jedes Einzelnen gefunden. Zudem sorgt der demographische Wandel dafür, dass Vermögensströme zunehmend in jüngere Hände gelangen – eine Klientel, die ESG-Kriterien bereits tief im Werteverständnis verankert hat. Das ist aber längst nicht der einzige Grund, warum Nachhaltigkeit für den Kapitalmarkt weiter an Bedeutung gewinnt. Ein weiterer lautet, dass Finanzmarktprofis ESG-Kriterien zunehmend für die Chancen- und Risikobeurteilung potenzieller Investments gewichten, um Bewertungsabschläge zu identifizieren und die Rendite zu erhöhen. Insbesondere für langfristig orientierte Investoren spielt die Nachhaltigkeitsleistung von börsennotierten Unternehmen eine entscheidende Rolle. Und schließlich – ebenfalls ein entscheidender Grund und Treiber: Der Gesetzgeber hat den rechtlichen Rahmen für eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich ausgeweitet:
Beispielsweise legt das seit 2017 geltende CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz Berichtspflichten für große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen fest. Die Unternehmen müssen in ihrer Berichterstattung auf wesentliche nichtfinanzielle Aspekte wie soziale und ökologische Belange, Menschenrechte oder Korruptionsbekämpfung eingehen. Im Rahmen des „EU Green Deal“, der das Ziel verfolgt, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden, wird noch im ersten Quartal 2021 ein Vorschlag seitens der EU-Kommission zur Überarbeitung der CSR-Richtlinie erwartet. Diese wird voraussichtlich noch strengere Auflagen bzgl. der Offenlegung nichtfinanzieller Informationen enthalten. Zudem werden Forderungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung an die Unternehmen herangetragen. Sie müssen künftig angeben, wie und in welchem Umfang ihre Tätigkeiten mit als ökologisch nachhaltig einzustufenden Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind. Der entsprechende Anteil des Umsatzes, CapEx und OpEx muss dann ausgewiesen werden. Darüber hinaus wird erwartet, dass die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) ebenfalls Einzug in die überarbeitete Fassung der CSR-Richtlinie finden werden. Die TCFD empfiehlt die Angabe klimabezogener Aspekte aus den vier Themenbereichen: Governance, Strategy, Risk Management und Metrics and Targets. Auch wird im Jahr 2021 voraussichtlich das Sorgfaltspflichtengesetz („Gesetz für faire Lieferketten“) durch den Bundestag verabschiedet. Hierbei liegt der Fokus auf der Identifikation potenzieller und tatsächlicher Risiken für Menschenrechte durch die Geschäftstätigkeit der Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund führt kein Weg an einer strategischen Herangehensweise vorbei, die sich in einer professionellen Nachhaltigkeitskommunikation spiegelt. Gleichzeitig bietet eine solche die Chance, sich gegenüber Wettbewerbern sichtbar zu differenzieren.
GFD verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Nachhaltigkeit: Bereits seit 2009 werden Nachhaltigkeitsstrategien für große und kleine Konzerne von GFD entwickelt und von den Unternehmen umgesetzt, genauso lange begleitet GFD Kunden rund um die Erstellung von ESG-Berichten. Darüber hinaus berät GFD sowohl institutionelle Investoren- und Finanzdienstleister als auch die Emittenten-Seite rund um Nachhaltigkeitsthemen.
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Jasmin Dentz
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